BERNDT ENERSYS
BHKW können weiter eingesetzt werden, da sie als Heizungsanlage gelten, wenn die Wärme zur Beheizung und Warmwasserversorgung von Gebäuden genutzt wird.
Der Betrieb kann weiter mit Erdgas oder Flüssiggas erfolgen. Auch die Verwendung von erneuerbaren Gasen (z.B. Bio Erdgas), anteilig oder zu 100%, ist bereits jetzt möglich.
Unsere BHKW sind darüber hinaus H2-ready, das heißt sie können jetzt schon anteilig und künftig zu 100% mit Wasserstoff betrieben werden.
BHKW haben im Vergleich mit anderen GEG-konformen Heizungsoptionen die höchste Wirtschaftlichkeit und größte Versorgungssicherheit.
Die Versorgungskonzepte mit BHKW sind in dem sich wandelnden Energiesystem mit einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien zukunftssicher und nachhaltig.
mit XRGI® BHKW
22 kW bis ca. 300 kW thermischer Leistung
Die Kraftwärmepumpe kombiniert die gesetzlich geforderte und klimafreundliche Lösung einer effizienten Wärmepumpe, gepaart mit einem hocheffizienten EC POWER Blockheizkraftwerk.
In diesem Zusammenspiel erzeugen Sie mit der Wärmepumpe bereits heute umweltfreundliche Wärme und dies zum Nulltarif.
Damit reduziert Ihr System sowohl den Brennstoff- als auch den Stromverbrauch und erzeugt klimafreundlich Strom und Wärme – bezahlbar, einfach und sicher.
GEG 2024
DAS GEBÄUDEENERGIEGESETZ
- In Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern bis 30.06.2028
- In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30.06.2026
WAS BEDEUTET DAS KONKRET FÜR BESTANDSGEBÄUDE UND NEUBAUTEN ?
- Wenn die Heizung funktioniert oder sich reparieren lässt: Kein Heizungstausch vorgeschrieben bis 31.12.2044
- Wenn die Heizung irreparabel kaputt geht und ein Austausch erforderlich wird, gelten folgende Übergangslösungen:
Für Heizungen, die vor dem Zeitpunkt der kommunalen Wärmeplanung eingebaut werden, ist ab 2029 eine Erneuerbare Energien-Quote verpflichtend, die sich stufenweise erhöht:
- Ab 2029 mindestens 15%
- Ab 2035 mindestens 30%
- Ab 2040 mindestens 60%
Für Heizungen, die nach dem Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung eingebaut werden, beträgt die Erneuerbare Energien-Quote beim Einbau mindestens 65 %.
Die Fristen für die kommunale Wärmeplanung sind:
- in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern bis 30.06.2028
- in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30.06.2026
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten, also für Gebäude, für die ab diesem Datum ein Bauantrag gestellt wird.
Das bedeutet: eine Heizungsanlage muss zu 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Diese Pflicht lässt sich im Vergleich zu anderen Heizoptionen mit BHKW kostengünstig erfüllen!
Für Heizungen in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, d.h. in Bestandsgebieten sowie in allen bestehenden Gebäuden, gelten diese Regelungen erst nach Ablauf der Fristen für die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen.
- In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen die Pläne bis zum 30.06.2026 vorliegen.
- In Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen die Pläne bis zum 30.06.2028< vorliegen.