DAS GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG)
FÜR NEUBAUTEN UND BESTAND
MIT BHKW VON
BERNDT ENERSYS

BHKW können weiter eingesetzt werden, da sie als Heizungsanlage gelten, wenn die Wärme zur Beheizung und Warmwasserversorgung von Gebäuden genutzt wird.


Der Betrieb kann weiter mit Erdgas oder Flüssiggas erfolgen. Auch die Verwendung von erneuerbaren Gasen (z.B. Bio Erdgas), anteilig oder zu 100%, ist bereits jetzt möglich.


Unsere BHKW sind darüber hinaus H2-ready, das heißt sie können jetzt schon anteilig und künftig zu 100% mit Wasserstoff betrieben werden.


BHKW haben im Vergleich mit anderen GEG-konformen Heizungsoptionen die höchste Wirtschaftlichkeit und größte Versorgungssicherheit.


Die Versorgungskonzepte mit BHKW sind in dem sich wandelnden Energiesystem mit einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien zukunftssicher und nachhaltig.

Optimale Förderung
Sparen Sie bis zu 200 % Investitionskosten
Ressourcen und Geld sparen
Höchste Effizienz
mit XRGI® BHKW

Die Hybridlösung für Ihren kostenlosen Wärmepumpenstrom

KRAFTWÄRmepumpe

22 kW bis ca. 300 kW thermischer Leistung

Die Kraftwärmepumpe kombiniert die gesetzlich geforderte und klimafreundliche Lösung einer effizienten Wärmepumpe, gepaart mit einem hocheffizienten EC POWER Blockheizkraftwerk.


In diesem Zusammenspiel erzeugen Sie mit der Wärmepumpe bereits heute umweltfreundliche Wärme und dies zum Nulltarif.

 

Damit reduziert Ihr System sowohl den Brennstoff- als auch den Stromverbrauch und erzeugt klimafreundlich Strom und Wärme – bezahlbar, einfach und sicher.

GEG 2024

DAS GEBÄUDEENERGIEGESETZ

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) verbietet die Nutzung von fossilen Brennstoffen ab dem Jahr 2045. Daher werden erneuerbare Energien nach und nach fossile Brennstoffe wie Erdgas, Flüssiggas und Kohle ersetzen sowie Strom und Fernwärme erzeugen. Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) organisieren dies Länder, Kommunen und Versorger gemeinsam in einer kommunalen Wärmeplanung.
Heizungsanlagen müssen einen zunehmend höheren Anteil an erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme (sogenannte EE-Quote) für die Erzeugung von Wärme einsetzen.

WAS BEDEUTET DAS KONKRET FÜR BESTANDSGEBÄUDE UND NEUBAUTEN ?

GEG 2024
FÜR BESTAND

Für Heizungen, die vor dem Zeitpunkt der kommunalen Wärmeplanung eingebaut werden, ist ab 2029 eine Erneuerbare Energien-Quote verpflichtend, die sich stufenweise erhöht:

Für Heizungen, die nach dem Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung eingebaut werden, beträgt die Erneuerbare Energien-Quote beim Einbau mindestens 65 %.

 

Die Fristen für die kommunale Wärmeplanung sind:

GEG 2024
FÜR NEUBAUTEN

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten, also für Gebäude, für die ab diesem Datum ein Bauantrag gestellt wird.

 

Das bedeutet: eine Heizungsanlage muss zu 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

 

Diese Pflicht lässt sich im Vergleich zu anderen Heizoptionen mit BHKW kostengünstig erfüllen!

 

Für Heizungen in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, d.h. in Bestandsgebieten sowie in allen bestehenden Gebäuden, gelten diese Regelungen erst nach Ablauf der Fristen für die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen.

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