Die im BEG WG und BEG NWG geregelten systemischen Maßnahmen beziehen sich auf Förderungen für Vorhaben der Sanierung oder des Neubaus auf Effizienzhausniveau. Hier wird die Gesamteffizienz des Gebäudes bemessen und je nach Erreichen einer Effizienzhausklasse gefördert. Ein wesentlicher Einflussfaktor ist hierbei der entsprechende Primärenergiefaktor der eingesetzten Technik, z.B. die Erneuerung/ der Einbau einer energieeffizienten Wärmepumpe von EUROKLIMAT in Kombination mit dem Einbau eines modernen XRGI BHKW.
Die im BEG EM geregelten Einzelmaßnahmen beziehen sich auf Förderungen für einzelne Sanierungsvorhaben in Bestandsgebäuden, welche die Energieeffizienz steigern. Hier werden einzelne Sanierungsmaßnahmen gemäß folgender Übersicht gefördert.
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