Mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wird die Effizienztechnologie Ihres Blockheizkraftwerks im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes gefördert. Das KWKG legt die Vergütung für selbst genutzten bzw. in das öffentliche Netz eingespeisten Strom fest. Die Summe wird nach einem einmaligen Antrag jährlich und automatisch durch den zuständigen Verteilnetzbetreiber gezahlt.
XRGI®-Betreiber können den erzeugten Strom direkt vor Ort nutzen und/oder ihn in das öffentliche Netz einspeisen.
In beiden Fällen greift eine Förderung nach Paragraf 7 für die ersten 30.000 Vollbenutzungsstunden.
Auch für Wärmenetze und Wärmespeicher sind im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Förderungen vorgesehen.
Für den Einsatz von BHKW in Gebäuden oder in der Quartiersversorqung sind diese jedoch nicht interessant, da die Aufwände für Antragstellung und individuelle Gutachten höher sind als die zu erwartenden Einnahmen.
Der KWK-Index oder „Übliche Preis“ stellt den durchschnittlichen Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal dar. Er gilt für KWK-Anlagenbesitzer als Bemessungsgrundlage für den Verkaufspreis des durch KWK-Anlagen produzierten und eingespeisten Stromes. Dieser Preis gilt lediglich für Anlagen unter 2.000 kW elektrischer Leistung. Der „übliche Preis“ wird quartalsweise automatisch festgelegt.
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